Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der iO Advisory GmbH, Waldstraße 74, 63128 Dietzenbach (nachfolgend „iO Advisory“), und ihren Auftraggebern über Leistungen der Arbeitssicherheit, insbesondere sicherheitstechnische Betreuung, Brandschutz, Gefahrstoffmanagement, Beratungen, Unterweisungen, Schulungen und Übungen.
- Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn iO Advisory ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
§ 2 Vertragsschluss
- Angebote von iO Advisory sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
- Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den Auftraggeber in Textform oder durch eine Auftragsbestätigung von iO Advisory zustande.
- Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
§ 3 Leistungen
- iO Advisory erbringt ihre Leistungen nach den jeweils geltenden Vorschriften, insbesondere dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) sowie den Unfallverhütungsvorschriften DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 2.
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind bei der Anwendung ihrer Fachkunde weisungsfrei (§ 8 ASiG).
- Leistungen können vor Ort beim Auftraggeber, in den Räumen von iO Advisory oder digital erbracht werden, soweit dies rechtlich zulässig und fachlich geeignet ist.
- iO Advisory ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Dritte einzusetzen, insbesondere Unternehmen der eigenen Unternehmensgruppe.
- iO Advisory erbringt keine arbeitsmedizinischen Leistungen. Diese erbringt die Gany.MED GmbH auf Grundlage eines gesonderten Vertrags, für den deren Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten.
- Die Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz verbleibt nach den gesetzlichen Vorschriften beim Auftraggeber als Arbeitgeber. iO Advisory berät und unterstützt ihn bei der Wahrnehmung dieser Verantwortung.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt iO Advisory rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung, insbesondere zur Zahl der Beschäftigten, zu deren Tätigkeiten, zu vorhandenen Gefährdungsbeurteilungen, zu eingesetzten Gefahrstoffen und zum zuständigen Unfallversicherungsträger.
- Der Auftraggeber gewährt Zugang zu den Arbeitsstätten und stellt die Beschäftigten für Begehungen, Unterweisungen und Übungen frei.
- Änderungen, die den Betreuungsumfang betreffen – etwa der Beschäftigtenzahl, der Tätigkeiten oder der Betriebsstätten –, teilt der Auftraggeber iO Advisory unverzüglich mit.
- Mehraufwand, der durch eine Verletzung dieser Mitwirkungspflichten entsteht, kann iO Advisory gesondert berechnen.
§ 5 Termine, Absagen und Ausfälle
- Termine werden zwischen den Vertragsparteien abgestimmt.
- Sagt der Auftraggeber einen vereinbarten Termin später als sieben Tage vorher ab, ist iO Advisory berechtigt, eine Ausfallpauschale in Höhe von 50 % der für den Termin vereinbarten Vergütung zu berechnen. Bei einer Absage später als 48 Stunden vorher oder wenn der Termin ohne Absage nicht stattfinden kann, beträgt die Ausfallpauschale 100 %. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- Kann iO Advisory einen Termin aus wichtigem Grund, etwa wegen Krankheit, nicht wahrnehmen, wird unverzüglich ein Ersatztermin vereinbart. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers bestehen insoweit nicht.
§ 6 Vergütung und Zahlung
- Die Vergütung richtet sich nach dem Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Die Vergütung für die laufende Betreuung wird jährlich im Voraus in Rechnung gestellt, Einzelleistungen nach ihrer Erbringung.
- Fahrtkosten für Termine vor Ort werden gesondert nach dem Angebot berechnet, in der Regel als Kilometerpauschale.
- Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Ändern sich die Zahl der Beschäftigten oder die Betreuungsgruppe, werden Einsatzzeiten und Vergütung entsprechend angepasst.
- Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten kann iO Advisory die Preise mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen zum Beginn eines Kalenderjahres angemessen anpassen. Übersteigt die Anpassung 10 %, kann der Auftraggeber den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung kündigen.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
- Die Mindestlaufzeit von Verträgen über die laufende Betreuung wird im Angebot vereinbart und beträgt 12 oder 24 Monate. Ist im Angebot nichts vereinbart, gilt eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Danach laufen die Verträge auf unbestimmte Zeit weiter. Sie können mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden, frühestens zum Ende des Kalenderjahres, in dem die Mindestlaufzeit endet.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 8 Schulungen, Unterweisungen und Übungen
- Anmeldungen zu Schulungen, etwa zur Ausbildung von Brandschutz- oder Evakuierungshelfern, erfolgen in Textform. Die Plätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben.
- Eine Teilnahmebescheinigung wird nur bei vollständiger Teilnahme ausgestellt.
- Stornierungen sind bis 14 Tage vor Beginn kostenfrei. Danach wird die volle Gebühr fällig. Die Benennung einer Ersatzperson ist jederzeit kostenfrei möglich.
- iO Advisory kann eine Schulung bei zu geringer Teilnehmerzahl oder aus wichtigem Grund absagen. Bereits gezahlte Gebühren werden in diesem Fall erstattet; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
- Bei Evakuierungs- und Räumungsübungen bleibt der Auftraggeber für die Information der Beschäftigten, betroffener Dritter und gegebenenfalls der Behörden sowie für die Sicherheit des laufenden Betriebs verantwortlich. iO Advisory unterstützt ihn bei Planung und Ablauf.
§ 9 Vertraulichkeit und Datenschutz
- Beide Vertragsparteien behandeln Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich. Diese Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus fort.
- iO Advisory verarbeitet personenbezogene Daten nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von iO Advisory.
§ 10 Haftung
- iO Advisory haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet iO Advisory nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- In den Fällen von Absatz 2 ist die Haftung zudem je Schadensfall auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung von iO Advisory in Höhe von 2.000.000 EUR begrenzt.
- Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von iO Advisory.
§ 11 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von iO Advisory.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.