Unterweisen. Üben. Sicher sein.
Gute Unterweisungen bleiben hängen, gute Übungen machen den Ernstfall ruhig. Wir unterweisen Ihr Team direkt bei Ihnen im Betrieb und planen Evakuierungsübungen, die wirklich etwas bringen.
So läuft eine Evakuierungsübung.
Tippen Sie einen Schritt an.Was wir für Sie übernehmen
Jährliche Sicherheitsunterweisung
Praxisnah und auf Ihre Arbeitsplätze zugeschnitten – statt Folien zum Abhaken.
Erstunterweisung
Für neue Beschäftigte, bevor sie ihre Tätigkeit aufnehmen.
Evakuierungsübungen
Planung, Durchführung und Auswertung – mit konkreten Verbesserungen für den nächsten Durchgang.
Evakuierungshelfer einweisen
Wer im Ernstfall welche Aufgabe hat, ist vorher geklärt und geübt.
Themen-Unterweisungen
Zum Beispiel zu Brandschutz, Gefahrstoffen oder Maschinen – passend zur Gefährdungsbeurteilung.
Nachweise
Teilnahme und Inhalte werden dokumentiert, damit Sie jederzeit nachweisen können, wer wann unterwiesen wurde.
Unterweisen ist Pflicht – mindestens einmal im Jahr.
Nach § 12 ArbSchG müssen Beschäftigte vor Aufnahme ihrer Tätigkeit unterwiesen werden, nach DGUV Vorschrift 1 danach mindestens einmal jährlich. Wo ein Flucht- und Rettungsplan nötig ist, verlangt die ASR A2.3 außerdem Räumungsübungen in regelmäßigen Abständen.
Häufige Fragen
Muss eine Übung angekündigt werden?+
Nicht unbedingt. Gerade die erste Übung kündigen wir oft an, später kann eine unangekündigte Übung zeigen, wie gut alles sitzt. Wir stimmen das mit Ihnen ab.
Wie lange dauert eine Übung?+
Die Räumung selbst ist meist in wenigen Minuten vorbei. Vorbereitung und Auswertung planen wir so, dass Ihr Betrieb möglichst wenig gestört wird.
Was passiert nach der Übung?+
Sie bekommen eine Auswertung: was gut lief, wo es gehakt hat und was wir bis zur nächsten Übung verbessern.

Sprechen Sie mit Cem.
Cem Akkoc aus unserem Vertrieb stellt Ihnen ein Angebot zusammen, das zu Ihrem Betrieb passt.