Arbeitsmedizin – gemeinsam mit Gany.MED.
Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin gehören zusammen. Die betriebsärztliche Betreuung übernehmen die Ärztinnen und Ärzte unserer Schwesterfirma Gany.MED – wir stimmen beides für Sie ab.
Was Sie bekommen
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).
Betriebsärztliche Betreuung
Die Betreuung durch einen Betriebsarzt, wie sie das ASiG und die DGUV Vorschrift 2 verlangen.
Gemeinsame Begehungen
Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt schauen sich Ihren Betrieb gemeinsam an.
Ein Plan für beides
Termine, Vorsorge und Sicherheitsthemen laufen abgestimmt – ohne doppelte Arbeit für Sie.
Welche Vorsorge nötig ist, zeigt die Gefährdungsbeurteilung.
Aus der Gefährdungsbeurteilung und der ArbMedVV ergibt sich, welche Vorsorge Sie anbieten oder veranlassen müssen. Deshalb arbeiten Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin bei uns Hand in Hand.
Zur ArbeitssicherheitHäufige Fragen
Wer führt die Vorsorge durch?+
Die Ärztinnen und Ärzte von Gany.MED, unserer Schwesterfirma in Dietzenbach.
Was ist der Unterschied zwischen Pflicht- und Angebotsvorsorge?+
Bei besonders gefährdenden Tätigkeiten müssen Sie die Pflichtvorsorge veranlassen, bevor die Tätigkeit beginnt. Die Angebotsvorsorge müssen Sie Ihren Beschäftigten anbieten – ob sie teilnehmen, entscheiden die Beschäftigten selbst.
Wo erfahre ich mehr über Gany.MED?+
Auf der Webseite unserer Schwesterfirma: ganymed-gmbh.com

Sprechen Sie mit Cem.
Cem Akkoc aus unserem Vertrieb stellt Ihnen ein Angebot zusammen, das zu Ihrem Betrieb passt.