Brandschutz, den alle verstehen.
Vorbeugen, vorbereitet sein, richtig handeln: Wir kümmern uns um den betrieblichen Brandschutz – von der Begehung bis zur Ausbildung Ihrer Brandschutzhelfer.
Was wir für Sie übernehmen
Brandschutzbegehungen
Wir prüfen Brandlasten, Fluchtwege, Notausgänge und Löschmittel direkt in Ihrem Betrieb.
Brandschutzhelfer ausbilden
Theorie und praktische Löschübung – damit Ihre Brandschutzhelfer im Ernstfall wissen, was zu tun ist.
Brandschutzordnung
Wir erstellen Ihre Brandschutzordnung nach DIN 14096 – Teil A, B und C, passend zu Ihrem Betrieb.
Flucht- und Rettungswege
Wir prüfen, ob Fluchtwege, Kennzeichnung und Flucht- und Rettungspläne zur ASR A2.3 passen.
Feuerlöscher richtig planen
Wir ermitteln, wie viele und welche Feuerlöscher Sie nach ASR A2.2 brauchen.
Räumungsübungen
Wir planen und begleiten Evakuierungsübungen – mehr dazu bei Unterweisungen & Übungen.
Mindestens 5 % Ihrer Beschäftigten sollten Brandschutzhelfer sein.
So sieht es die ASR A2.2 in der Regel vor. Bei erhöhter Brandgefährdung, viel Publikumsverkehr oder vielen Menschen mit eingeschränkter Mobilität können es auch mehr sein.
Brandschutzhelfer-Ausbildung anfragenHäufige Fragen
Wie oft müssen Brandschutzhelfer geschult werden?+
Die DGUV Information 205-023 empfiehlt, die Ausbildung alle drei bis fünf Jahre zu wiederholen.
Was steht in einer Brandschutzordnung?+
Teil A ist der Aushang für alle Personen im Gebäude, Teil B richtet sich an alle Beschäftigten, Teil C an Personen mit besonderen Aufgaben im Brandschutz.
Brauche ich eine Räumungsübung?+
Wenn Sie einen Flucht- und Rettungsplan brauchen, verlangt die ASR A2.3 auch Räumungsübungen in regelmäßigen Abständen. Wir planen sie mit Ihnen.

Sprechen Sie mit Cem.
Cem Akkoc aus unserem Vertrieb stellt Ihnen ein Angebot zusammen, das zu Ihrem Betrieb passt.