Gefahrstoffe sicher im Griff.
Ob Reinigungsmittel, Lacke oder Laborchemikalien: Wir sorgen dafür, dass Gefahrstoffe in Ihrem Betrieb erfasst, bewertet und sicher eingesetzt werden – so, wie es die Gefahrstoffverordnung verlangt.
Was wir für Sie übernehmen
Gefahrstoffverzeichnis
Wir erfassen alle Gefahrstoffe in Ihrem Betrieb im Verzeichnis nach § 6 GefStoffV und halten es aktuell.
Gefährdungsbeurteilung
Wir bewerten die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und legen passende Schutzmaßnahmen fest.
Betriebsanweisungen
Verständliche Betriebsanweisungen nach § 14 GefStoffV – direkt dort, wo mit dem Stoff gearbeitet wird.
Substitutionsprüfung
Wir prüfen, ob sich ein Gefahrstoff durch einen weniger gefährlichen Stoff oder ein anderes Verfahren ersetzen lässt.
Sicherheitsdatenblätter
Wir prüfen die Sicherheitsdatenblätter Ihrer Lieferanten und übersetzen sie in klare Regeln.
Lagerung & Kennzeichnung
Wir beraten, wie Gefahrstoffe richtig gelagert und gekennzeichnet werden.
Unterweisung vor Beginn – und danach mindestens jährlich.
Nach § 14 GefStoffV müssen Beschäftigte, die mit Gefahrstoffen arbeiten, vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich mündlich und arbeitsplatzbezogen unterwiesen werden – anhand der Betriebsanweisung.
Zu Unterweisungen & ÜbungenHäufige Fragen
Was gehört in ein Gefahrstoffverzeichnis?+
Mindestens die Bezeichnung des Stoffes, seine Einstufung bzw. gefährlichen Eigenschaften, die Mengenbereiche im Betrieb und die Arbeitsbereiche, in denen damit gearbeitet wird – mit Verweis auf das Sicherheitsdatenblatt.
Was bedeutet Substitution?+
Einen Gefahrstoff durch einen weniger gefährlichen Stoff oder ein anderes Verfahren zu ersetzen. Die Gefahrstoffverordnung gibt dieser Lösung Vorrang vor anderen Schutzmaßnahmen.
Gilt das auch für Reinigungsmittel?+
Ja, sobald ein Produkt als gefährlich eingestuft ist. Wir sehen uns Ihre Produkte an und sagen Ihnen, was zu tun ist.

Sprechen Sie mit Cem.
Cem Akkoc aus unserem Vertrieb stellt Ihnen ein Angebot zusammen, das zu Ihrem Betrieb passt.